Mangelhafte Sachkundigenprüfungen können häufig der Grund für Unfälle sein. Dabei ist die Sachkundigenprüfung bei eventuellen Betriebskosten oder Unfällen durch die Tiefbau-Berufsgenossenschaft (TBG) oder der Gewerbeaufsicht ein wichtiger Nachweis gegen den Vorwurf einer möglichen Fahrlässigkeit.
Bei der Sachkundigenprüfung wird der arbeitssichere Zustand der kompletten Bohr- und Mischanlage mit Hydraulikstation geprüft und beurteilt, und mögliche Mängel werden nach Rücksprache abgestellt. Die Sachkundigenprüfung darf nur fachkundiges Personal durchführen und wird mit einer Prüfplakette dokumentiert, die bei der Auslieferung auf jeder Bohranlage angebracht worden ist. Anhand dieser Prüfplakette können Sie, wie bei der TÜV-Plakette, erkennen, wann die nächste Prüfung erforderlich ist. Ist keine Prüfplakette vorhanden, empfehlen wir eine Rücksprache. Wenn Sie eine befähigte Person "Sachkundiger Erdbaumaschinen" (nach VBG 40 / BGR 262) im eigenen Unternehmen beschäftigt haben, können Sie die Sachkundigenprüfung selber durchführen. Ansonsten können Sie auch gerne die Prüfer der TRACTO-TECHNIK in Anspruch nehmen. Einen Termin für eine Sachkundigenprüfung sprechen Sie bitte telefonisch ab. |